Gemeinde Burgstetten

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Im Überblick

Abbuchungsermächtigung

Abbuchungsverfahren - das bedeutet für Sie: kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen, kein Überwachen von Zahlungsterminen, kein lästiger Mahnbrief, kein Säumniszuschlag und kein Risiko (Sie können jede ausgeführte Abbuchung durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die uns erteilte Ermächtigung widerrufen).

Die Abbuchungsermächtigung als PDF-Dokument zum Download:
SEPA-Lastschriftmandat (PDF)

Grund- & Gewerbesteuer

ab 01.01.2018

Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft)340 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B360 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer360 v.H.

Hundesteuer (jährlich)

ab 01.01.2016

1. Hund96,00 EUR
2. Hund und jeder weitere Hund je252,00 EUR
Zwingersteuer

192,00 EUR für die ersten fünf Hunde,

erhöht sich für bis zu weitere fünf Hunde auf 288,00 EUR

Hundesteueranmeldung (PDF)

Hundesteuerabmeldung (PDF)

Kindergartenbeiträge

Elternbeitrag für den Kindergarten gültig ab 1. September 2024

 

Für eine Kindergartenbetreuung innerhalb der verlängerten Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr gelten ab dem 1. September 2024 folgende Elternbeiträge:

 

Für jedes Kind aus einer Familie mit

Beitrag für Kinder

ab 3 Jahren

Beitrag für

2-jährige Kinder

Beitrag für

1-jährige Kinder

1 Kind unter

18 Jahren

148,00 €

222,00 €

439,00 €

2 Kindern unter

18 Jahren

115,00 €

173,00 €

326,00 €

3 Kindern unter

18 Jahren

78,00 €

117,00 €

220,00 €

4 und mehr Kindern unter 18 Jahren

26,00 €

39,00 €

87,00 €

 

 

Beitrag für die Ganztagesbetreuung gültig ab  1. September 2024

 

Für die Ganztagesbetreuung von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr gelten folgende Beiträge:

Bei einem jährlichen Brutto-Einkommen von

Je Kinder in der Familie

Monatsbeitrag

bei täglicher Betreuung

Monatsbeitrag

bei nicht täglicher Betreuung – je Tag pro Woche

 

 

 

 

bis 20.000 €

(ca. 1540 € mtl.) bei

1 Kind

105,00 €

22,00 €

2 Kinder

92,00 €

19,00 €

3 Kinder

86,00 €

18,00 €

 

 

 

 

bis 30.000 €

(ca. 2307 € mtl.) bei

1 Kind

139,00 €

29,00 €

2 Kinder

126,00 €

26,00 €

3 Kinder

90,00 €

19,00 €

 

 

 

 

bis 40.000 €

(ca. 3076 € mtl.) bei

1 Kind

173,00 €

36,00 €

2 Kinder

140,00 €

29,00 €

3 Kinder

104,00 €

21,00 €

 

 

 

 

bis 50.000 €

(ca. 3846 € mtl.) bei

1 Kind

245,00 €

50,00 €

2 Kinder

187,00 €

39,00 €

3 Kinder

138,00 €

29,00 €

 

 

 

 

bis 60.000 €

(ca. 4615 € mtl.) bei

1 Kind

313,00 €

63,00 €

2 Kinder

249,00 €

51,00 €

3 Kinder

167,00 €

35,00 €

 

 

 

 

bis 70.000 €

(ca. 5384 € mtl.) bei

1 Kind

400,00 €

81,00 €

2 Kinder

303,00 €

61,00 €

3 Kinder

234,00 €

48,00 €

 

 

 

 

über 70.000 €

1 Kind

496,00 €

101,00 €

2 Kinder

376,00 €

76,00 €

3 Kinder

267,00 €

54,00 €

 

Sofern der Ganztagesbetreuungsbetrag niedriger als der Kernzeitenbetreuungsbetrag ausfällt, wird die Kernzeitenbetreuungsgebühr als Mindestbetrag festgesetzt.

 

Änderungen bezüglich der An- oder Abmeldung sind künftig nur noch zum 1.9. und zum 1.3. des jeweiligen Jahres möglich (s. auch Kindergartenordnung).

 

Bei Kindergartenkindern fällt der Beitrag für die Ganztagesbetreuung zusätzlich zum jeweils geltenden Kindergartenbeitrag an.

 

Beiträge für die erweiterte Betreuung bis 14.00 Uhr ab 1. September 2024

Beitrag bis 14 Uhr Betreuung bei

Monatsbeitrag inkl. Essen

1 Tag

28,00 €

2 Tagen

56,00 €

3 Tagen

84,00 €

4 Tagen

112,00 €

5 Tagen

140,00 €

Bei Kindergartenkindern: Zusätzlich zum Kindergartenbeitrag

Bei Grundschulkindern: Zusätzlich zum Beitrag für die Kernzeitenbetreuung

 

Beiträge für die Notfall-Betreuung bis 14.00 Uhr

Pro Nachmittagsbetreuung

 

 

 
  • für das 1. Kind
 

10,00 €/Tag

zzgl. Essenskosten

 
  • für jedes weitere Kind
 

9,00 €/Tag

zzgl. Essenskosten

Beiträge für die Notfall-Ganztagesbetreuung bis 16.30 Uhr

Pro Nachmittagsbetreuung

 

 

 
  • für das 1. Kind
 

15,00 €/Tag

zzgl. Essenskosten

 
  • für jedes weitere Kind
 

12,00 €/Tag

zzgl. Essenskosten

Beiträge für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern

 

Im Beitrag für die Ferienbetreuung sind auch die Unkosten für Bastelmaterial, kleinere Ausflüge und andere Aktivitäten enthalten. Bei größeren Ausflügen wird evtl. ein zusätzlicher Unkostenbeitrag erhoben.

 

Vormittagsbetreuung                          

7:00 – 13:00 Uhr

7:00 – 14 Uhr

 
  • für das 1. Kind
 

15,00 €/Tag

17,00 €/Tag jeweils zzgl. evtl. Essenskosten

 
  • für jedes weitere Kind
 

11,00 €/Tag

13,00 €/Tag jeweils zzgl. evtl. Essenskosten

Ganztagesbetreuung

7:00 – 16:30 Uhr

 
  • für das 1. Kind
 

20,00 €/Tag  zzgl. Essenskosten

 
  • für jedes weitere Kind
 

15,00 €/Tag  zzgl. Essenskosten

 

Hinweise:

  • Grundschulkinder, die jeden Tag für die Ganztagesbetreuung angemeldet sind, werden in den Schulferien weiterhin ganztags ohne zusätzliche Kosten betreut.
  • Grundschulkinder, die für die Ganztagesbetreuung an einzelnen Tagen der Woche angemeldet sind, werden in den Ferien weiterhin an den angemeldeten Wochentagen ganztags ohne zusätzliche Kosten betreut. Sofern in den Ferien weitere Betreuungstage benötigt werden, werden diese entsprechend der obigen Beiträge in Rechnung gestellt.
  • Essenskosten werden für ganzjährig angemeldete 14.00 Uhr –Kinder nur in den Sommerferien zusätzlich berechnet.

Beiträge für die Kernzeitbetreuung ab 1. September 2024

Tägliche Kernzeitbetreuung

 

 
  • für das 1. Kind
 

55,00 €/Monat

 
  • für das 2. Kind
 

40,00 €/Monat

 
  • für das 3. Kind
 

22,00 €/Monat

Kernzeitbetreuung an einzelnen Wochentagen

 
  • 2 Tage in der Woche
 

41,00 €/Monat

 
  • 1 Tag in der Woche
 

24,00 €/Monat

Notfallbetreuung

 

 
  • Notfallwoche
 

20,00 €

 
  • Notfalltag
 

9,00 €

Kosten für das Mittagessen ab 1. Januar 2024

Pro Mittagessen

4,55 €

Freibad-Gebühren

10er-Karte Erwachsene34,00 EUR
10er-Karte Kinder, Jugendliche17,00 EUR
Jahreskarte Erwachsene50,00 EUR
Jahreskarte Kinder, Jugendliche25,00 EUR
Familienkarte 1(1 Erziehungsberechtigte/r mit Kind/ern)65,00 EUR
Familienkarte 2(2 Erziehungsberechtigte/r mit Kind/ern)90,00 EUR

 

Allgemeiner Hinweis:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre erhalten einen ermäßigten Tarif. Schwerbehinderte, Schüler über 18, Studenten, Wehrdienst- und Zivildienstleistende zahlen bei Vorlage entsprechender Ausweise einen ermäßigten Preis wie Kinder und Jugendliche. Kinder unter 4 Jahre sind frei.

Wasser

Gebühren ab 01.01.2023 (zzgl. 7% MwSt.):

Wasserzins (Frischwassergebühr)3,32 EUR/m³

 

Zählergebühr Q3 4 monatlich

Zählergebühr Q3 10 monatlich

Zählergebühr Q3 16 monatlich

Wasserversorgungsbeitrag (gemäß 3. Abschnitt Wasserversorgungssatzung)


3,00 €

7,50 €

12,00 €

 

3,60 EUR/m² Nutzungsfläche

 

Weitere Informationen zur Wasserversorgung finden Sie: hier

Abwasser

Schmutzwassergebühr 2021

Schmutzwassergebühr 2022

Schmutzwassergebühr 2023

Schmutzwassergebühr 2024

2,30 EUR/m³

2,46 EUR/m³

3,48 EUR/m³

3,48 EUR/m³

Niederschlagsgebühr je m² versiegelte Fläche 2021

Niederschlagsgebühr je m² versiegelte Fläche 2022

Niederschlagsgebühr je m² versiegelte Fläche 2023

Niederschlagsgebühr je m² versiegelte Fläche 2024

0,65 EUR/m²

0,63 EUR/m²

0,92 EUR/m²

0,92 EUR/m²

Kanalbeitrag5,10 EUR/m² Nutzungsfläche
Klärbeitrag1,10 EUR/m² Nutzungsfläche

Entsorgungsgebühren

Schlamm aus Kleinkläranlagen21,60 EUR/m³
Abwasser aus geschlossenen Gruben2,16 EUR/m³

Weitere Informationen

Frau Welte

Kassenverwalterin

Rathausstraße 18
71576 Burgstetten
Fon: 07191 9585-16
Fax: 07191 82557
E-Mail schreiben

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